Vertragsbestimmungen CROSSCAMP- Miete

1. Buchung / Bezahlung / Beginn / Ende

Mit der Buchung akzeptiert der Mieter die Mietbedingungen und erklärt die Buchung als verbindlich. Dem Mieter wird eine Buchungsbestätigung und Vertragskopie in elektronischer Form zugestellt. Innert 14 Tagen nach Erhalt sind 50% des Mietpreises als Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist 14 Tage vor der Fahrzeugübernahme zu begleichen. Alle Mieten beginnen im Domizil der Vermieterfirma und enden, wenn das Fahrzeug dahin zurückkehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist die Vermieterfirma sofort zu benachrichtigen. Wird das Mietfahrzeug nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Mieter einen Zuschlag von einer Wochenmiete für jeden Tag zu zahlen.

2. Kaution

Bei der Fahrzeugübernahme hat der Mieter eine Kaution von CHF 1’500.00 zu hinterlegen. Die Kaution bildet keinen Bestandteil der Miete. Diese wird 10 Tage nach rechtzeitiger und schadenfreier Fahrzeugrückgabe zurückerstattet.

3. Annullierungskosten

90 – 60 Tage vor Mietbeginn CHF 200.00
59 – 30 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtsumme
29 – 15 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtsumme
14 – 00 Tage vor Mietbeginn 100% der Gesamtsumme
(Wir empfehlen Ihnen eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen)

4. Fahrzeugübernahme

Gemäss Mietvertrag. Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 18 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr in Besitz eines Führerscheines der Kategorie B bzw. eines entsprechenden nationalen/internationalen Führerschein sein.

5. Fahrzeugrückgabe

Gemäss Mietvertrag. Bei frühzeitiger Fahrzeugrückgabe besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Der Innenbereich des Mietfahrzeuges muss vom Mieter gereinigt werden. Insbesondere die Küche sowie das Küchen- und Campinginventar. Unnatürlich starke Verschmutzungen (z.B. der Polster) werden nach Aufwand verrechnet. Der Abwassertank muss geleert sein. Das Fahrzeug ist mit gefülltem Treibstofftank abzuliefern. Die Aussenreinigung des Fahrzeuges ist im Mietpreis inbegriffen.

6. Versicherungen

Das Fahrzeug ist Haftpflicht-, Vollkasko- und Rückreise versichert inkl. Fahrzeug-Assistance mit Pannenhilfe in Europa bis max. CHF 1000.00. Im Schadenfall unbedingt Polizeirapport erstellen lassen! Pro Schadenfall geht folgender Selbstbehalt zu Lasten des Mieters: Haftpflicht CHF 1’000.00 / Vollkasko CHF 1’000.00. Beschädigungen am Dachaufbau des Fahrzeuges infolge Nichtbeachtung der Mindesthöhe sowie durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden werden dem Mieter belastet.

7. Im Mietpreis inbegriffen

Kilometer unbegrenzt. Aussenreinigung vom Fahrzeug, komplette Küchen-Einrichtung, Sonnenstore,
220 Volt Kabelrolle inkl. Übergangsstecker, Parkplatz für PW, Reparaturen müssen vor Auftragserteilung mit dem Vermieter abgesprochen werden! Anspruch auf Rückerstattung nur gegen Vorweisung der Originalbelege.

8. Im Mietpreis nicht inbegriffen

Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Allfällige nicht durch die Versicherung gedeckten Beschädigungen, Bussen und Mautgebühren gehen zu Lasten des Mieters, werden dem Mieter belastet. Der Mietwagen wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, Wasser und Öl nach Bedarf nachzufüllen sowie das Mietfahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren.

9. Buchbare Extras

Outdoortisch inkl. 4 Stühle, Fahrradträger, Mitführen von Haustieren, Tragbarer Gasgrill, Endreinigung durch den Vermieter.

10. Unfall / Schäden / Treibstoff

Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Es ist zwingend ein Polizeirapport erstellen zu lassen. Halten Sie den Unfallhergang auf einem „Europäischen Unfallprotokoll“ fest (Namen und Adressen der beteiligten Personen, Zeugen, Skizzen, Fotos). Der Mieter/Fahrer ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des gemieteten Wagens voll haftbar. Schäden die durch falsches Tanken des Fahrzeuges entstehen, sowie Folgeschäden, sind voll und ganz vom Mieter zu übernehmen.

11. Haftung der Vermieterfirma

Die Vermieterfirma haftet weder dem Mieter/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Mietdauer ereignet. Ebenso wenig haftet die Vermieterfirma für irgendwelche Schäden, die dem Mieter/Fahrer dadurch entstehen könnten, dass am Mietfahrzeug irgendein Defekt entsteht der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht.

12. Fahrzeugausfall vor Mietbeginn

Sollte das Fahrzeug unerwartet ausfallen (z. B. durch Unfall / Panne) helfen wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Der Vermieter geht in diesem Fall keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein. Die geleistete Vorauszahlung wird vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können dem Vermieter nicht geltend gemacht werden.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für dir Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Vermieterfirma. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.